Der Frauenförderplan ist durch die Dienststelle aufzustellen. D. h. Der / die Hauptverwaltungsbeamte/ -beamtin ist in der Verantwortung eine Stelle im Haus zu bestimmen, die den Frauenförderplan erstellt. Die Gleichstellungsbeauftragte begleitet beratend und mitwirkend den Prozess. Wenn Einverständnis besteht, kann die Gleichstellungsbeauftragte den Plan auch selbst erstellen, zugewiesen werden kann ihr diese Aufgabe jedoch nicht, da sie fachlich weisungsfrei ist. Eine Ablehnung dieser Aufgabe durch die Gleichstellungsbeauftragte ist vor allem dann in Betracht zu ziehen, wenn ihr die erforderlichen Daten nicht angemessen aufbereitet zur Verfügung gestellt werden oder das für Gleichstellung zur Verfügung stehende Stundenkontingent in krassem Missverhältnis zu dem Aufgabenkatalog steht.
(Auszüge aus einem Beitrag von Christel Steylaers im „Handbuch für Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte“ des Verlags Dashöfer)*