Wir über uns

DIE LAG NRW - DAS FRAUENPOLITISCHE NETZWERK

Nicht alle Frauen- und Gleichstellungsfragen können vor Ort in den städtischen Rathäusern gelöst werden. Um die Erfahrungen aus allen Städten, Kreisen und Gemeinden Nordrhein-Westfalens in die Landespolitik einfließen zu lassen, haben die Gleichstellungsbeauftragten 1988 die Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Frauenbüros und Gleichstellungsstelen NRW gegründet.

Unterstützt durch eine Geschäftsstelle arbeiten gewählte Sprecherinnen daran, Frauen- und Gleichstellungsthemen landesweit zu bündeln. Damit hatte Nordrhein-Westfalen als erstes Bundesland eine Vernetzungsstelle für kommunale Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte geschaffen.

Die Geschäftsstelle wird vom Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert. Ihre Aufgabe ist es, die Arbeit der kommunalen Frauenbüros/Gleichstellungsstellen zu koordinieren und mit der Arbeit der anderen wichtigen frauenpolitischen Akteur*innen zu vernetzen.

Die Geschäftsstelle ist eine Anlauf-, Koordinierungs- und Servicestelle:

  • sie organisiert die LAG-Mitgliederversammlungen, Fachtagungen und Informationsgespräche,
  • sie informiert die Kolleginnen vor Ort über aktuelle frauenrelevante Themen,
  • sie unterstützt die Arbeit der LAG-Sprecherinnen und hält den Kontakt zu anderen frauenpolitischen Akteur*innen.

UNSERE ZIELE

1988 machten es sich die kommunalen Frauen-/Gleichstellungsbeauftragten in NRW zum Ziel, ein landesweites frauenpolitisches Netzwerk zu knüpfen. Lobbyarbeit für die Interessen von Frauen zu leisten, ist heute noch das zentrale Anliegen der Landesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros/ Gleichstellungsstellen in NRW. Die LAG NRW bietet kommunalen Gleichstellungsbeauftragten in NRW ein Forum für einen landesweiten Austausch von Informationen, Erfahrungen, die Entwicklung gemeinsamer Positionen zu frauenpolitischen Themen und die Erarbeitung von Materialien und Handlungsempfehlungen für die Arbeit vor Ort. Die LAG NRW ist mit rund 375 Gleichstellungsbeauftragten derzeit die mitgliedsstärkste Landesarbeitsgemeinschaft im Bundesgebiet.

DIE ORGANISATION

Die Mitgliederversammlung ist das beschlussfassende Organ der LAG NRW. Sie tagt dreimal im Jahr und ist offen für Gäste, die jedoch kein Stimmrecht haben. Die Mitgliederversammlung wählt gleichberechtigte Sprecherinnen, die nach dem Rotationsprinzip alle zwei Jahre wechseln können. Die Sprecherinnen der LAG NRW vertreten die Interessen der Gleichstellungsbeauftragten nach außen und setzen die auf der Mitgliederversammlung gefassten Beschlüsse um. Sie halten Kontakt zu den kommunalen Spitzenverbänden, Parteien, Frauengruppen, Gewerkschaften, Kirchen und Frauenbeauftragten anderer Institutionen. Sie führen die Mitgliederversammlungen durch, geben öffentliche Stellungnahmen ab, sorgen für einen kontinuierlichen Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen dem Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen und der LAG NRW und arbeiten mit der BAG (Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros/ Gleichstellungsstellen) zusammen.

UNSERE ARBEITSSTRUKTUREN

Die LAG NRW ist eine Eigenorganisation kommunaler Frauenbüros/Gleichstellungsstellen in NRW nach basisdemokratischem Grundprinzip. Mitglied in der LAG NRW können nach der Geschäftsordnung nur sein:

  • Hauptamtliche Gleichstellungs-/Frauenbeauftragte
  • Gleichstellungsbeauftragte der Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe und des Regionalverbandes Ruhr.

SCHWERPUNKTE UNSERER ARBEIT

Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte bearbeiten ein breites Spektrum komplexer Themen. In der Verwaltung ist die Gleichstellungsarbeit eine Querschnittsaufgabe und zieht sich durch alle Arbeitsbereiche. Frauenbeauftragte wirken darauf hin, die Benachteiligungen weiblicher Beschäftigter abzubauen und Frauen berufliche Chancen zu eröffnen, die ihrer Qualifikation und Leistung entsprechen. Durch die Beteiligung an der Personalpolitik und die Entwicklung und Umsetzung von Frauenförderplänen für die jeweilige Verwaltung ist dies das Hauptarbeitsgebiet. In der Stadt bzw. dem Kreis arbeiten sie für den Abbau der Diskriminierung von Frauen und deren gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben. Um dies zu erreichen, ist das Arbeitsfeld der Gleichstellungsbeauftragten breit gefächert. Ihre zentralen Themen sind:

  • Frauen und Erwerbsleben
  • Arbeitsmarkt- und Strukturpolitik
  • Soziale Sicherung von Frauen
  • Frauen in Partnerschaft und Familie
  • Gewalt gegen Frauen
  • Frauen und Gesundheit
  • Frauen und Stadtplanung
  • Geflüchtete Frauen
  • Ausbau von Frauennetzwerken.


Die LAG NRW nimmt zu diesem Spektrum frauen- und gleichstellungspolitischer Themen Stellung und sorgt für den Erfahrungs- und Informationsaustausch zwischen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten. Dazu gibt es innerhalb der LAG NRW themenbezogene Facharbeitskreise. Die Arbeitsergebnisse werden allen Frauenbeauftragten zugänglich gemacht. Die LAG NRW informiert die Öffentlichkeit über Ziele kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen und bereitet Tagungen und Fachkonferenzen vor.

Schreiben Sie uns Ihr Anliegen
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