Das starke Netzwerk für Gleichstellung

Das starke Netzwerk für Gleichstellung

Was sind „gleichstellungsrelevante Angelegenheiten“?

Das LGG und die GO sprechen an mehreren Stellen von „Angelegenheiten ihres Aufgabenbereichs“. Über diese Gleichstellungsrelevanz entscheidet die Gleichstellungsbeauftragte selbstständig aufgrund ihrer fachlichen Weisungsfreiheit. Dabei ist nicht entscheidend, dass sich im Nachhinein eine tatsächliche Gleichstellungsrelevanz ergibt, sondern die Gleichstellungsbeauftragte ist nur darlegungspflichtig, dass eine solche vorliegen könnte.
In jüngster Zeit hat eine Musterhauptsatzung des Städte- und Gemeindebundes für Verwirrung gesorgt, wonach bezüglich des Rederechts in Ausschüssen und im Rat der Bürgermeister bzw. der Ausschussvorsitzende entscheiden sollte, ob es sich bei einem Tagesordnungspunkt um eine gleichstellungsrelevante Angelegenheit handelt. Nach gemeinsamer Auffassung der zuständigen Ministerien, des Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration und des Innenministeriums kann sich dieses lediglich auf ein „Letztentscheidungsrecht“ des Bürgermeisters/ der Bürgermeisterin beziehen, um Rechtsmissbräuche zu verhindern. Diese Auffassung wird mittlerweile auch durch den Städte- und Gemeindebund geteilt.

(Auszüge aus einem Beitrag von Christel Steylaers im „Handbuch für Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte“ des Verlags Dashöfer)*