Kategorie: LAG-Stellungnahmen

Gleichstellungsbeauftragte

Stellungnahme der LAG NRW zur Musterhauptsatzung des Städte- und Gemeindebundes NRW und zu den Beteiligungsrechten der Gleichstellungsbeauftragten

Die Beteiligungs-, Mitwirkungs- und Teilnahmerechte der Gleichstellungsbeauftragten ergeben sich unmittelbar aus der Gemeindeordnung NRW (§ 5 GO NRW), der Kreisordnung NRW (§ 3 KrO NRW), der Landschaftsverbandsordnung (§ 5b LVerbO) sowie aus dem Landesgleichstellungsgesetz NRW (§§ 16–19 LGG NRW). Alle Gesetze verfolgen das Ziel, Gleichstellungsbeauftragte als fachlich unabhängige Akteurinnen zu stärken. Zentral ist dabei die fachliche Weisungsfreiheit der Gleichstellungsbeauftragten.

Weiterlesen »
Gewalthilfegesetz

Kommunen bleiben unverzichtbar im Gewaltschutz

Alle drei Minuten ist eine Frau von Gewalt durch ihren (Ex-)Partner betroffen. Häufig endet die Gewalt tödlich. Diese Zahlen machen unmissverständlich deutlich: Geschlechtsspezifische Gewalt ist kein individuelles, sondern ein gesamtgesellschaftliches Problem mit einer tiefgehenden strukturellen Ungleichheit in unserer Gesellschaft. Gewaltschutz ist eine gemeinsame Aufgabe – von Bund, Ländern und Kommunen. Eine Stellungnahme der LAG kommunaler Gleichstellungsstellen NRW

Weiterlesen »