Kategorie: Allgemein

Demokratieschützerin

Neue digitale Fortbildungsreihe „ImpulsZeit“

Ab 2026 bieten wir alle zwei Monate eine kompakte, digitale Kurzfortbildung zu verschiedenen gleichstellungsrelevanten Themen an – digital, praxisnah, kompakt. Die Inhalte reichen von praktischen Tipps für die Arbeit als kommunale Gleichstellungsbeauftragte, über gleichstellungsrelevantes Wissen, digitale Tools bis hin zu anderen interessanten Arbeitshilfen.

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Gleichstellungsbeauftragte

Stellungnahme der LAG NRW zur Musterhauptsatzung des Städte- und Gemeindebundes NRW und zu den Beteiligungsrechten der Gleichstellungsbeauftragten

Die Beteiligungs-, Mitwirkungs- und Teilnahmerechte der Gleichstellungsbeauftragten ergeben sich unmittelbar aus der Gemeindeordnung NRW (§ 5 GO NRW), der Kreisordnung NRW (§ 3 KrO NRW), der Landschaftsverbandsordnung (§ 5b LVerbO) sowie aus dem Landesgleichstellungsgesetz NRW (§§ 16–19 LGG NRW). Alle Gesetze verfolgen das Ziel, Gleichstellungsbeauftragte als fachlich unabhängige Akteurinnen zu stärken. Zentral ist dabei die fachliche Weisungsfreiheit der Gleichstellungsbeauftragten.

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