Stellungnahme Hauptsatzung 2026-01Seit der Kommunalwahl 2025 in NRW passen zahlreiche Kommunen aktuell ihre Hauptsatzung an die Musterhauptsatzung des Städte- und Gemeindebundes NRW an. In §4 Absatz 5 (Teilnahme an Sitzungen des Verwaltungsvorstandes, des Rates und seiner Ausschüsse) normiert diese Mustersatzung: „Die Entscheidung, ob ein Beratungsgegenstand eine Angelegenheit des Aufgabenbereiches der Gleichstellungsbeauftragten ist, obliegt dem Bürgermeister/der Bürgermeisterin als Dienstvorgesetzte/r und als Vorsitzende/r des Rates bzw. bei Ausschusssitzungen dem/der Ausschussvorsitzenden.„
Der Passus ist nicht neu und dieses Thema kocht seit 2008 nach den Kommunalwahlen in den Städte-und-Gemeindebund-angehörigen-Kommunen immer wieder hoch.
Die LAG NRW fordert in ihrer Stellungnahme Hauptsatzung 2026-01 ausdrücklich: Die Streichung des betreffenden Passus aus der Musterhauptsatzung des Städte- und Gemeindebundes NRW.