Das starke Netzwerk für Gleichstellung

Das starke Netzwerk für Gleichstellung

Kommunen bleiben unverzichtbar im Gewaltschutz

Alle drei Minuten ist eine Frau von Gewalt durch ihren (Ex-)Partner betroffen. Häufig endet die Gewalt tödlich. Diese Zahlen machen unmissverständlich deutlich: Geschlechtsspezifische Gewalt ist kein individuelles, sondern ein gesamtgesellschaftliches Problem mit einer tiefgehenden strukturellen Ungleichheit in unserer Gesellschaft. Gewaltschutz ist eine gemeinsame Aufgabe - von Bund, Ländern und Kommunen. Eine Stellungnahme der LAG kommunaler Gleichstellungsstellen NRW

Eine Stellungnahme der LAG kommunaler Gleichstellungsstellen NRW

Alle drei Minuten ist eine Frau von Gewalt durch ihren (Ex-)Partner betroffen. Häufig endet die Gewalt tödlich. Diese Zahlen machen unmissverständlich deutlich: Geschlechtsspezifische Gewalt ist kein individuelles, sondern ein gesamtgesellschaftliches Problem mit einer tiefgehenden strukturellen Ungleichheit in unserer Gesellschaft. Die Fallzahlen steigen seit Jahren – und zwar in nahezu allen Bereichen geschlechtsspezifischer Gewalt.

Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 27. Februar 2025 ist das Gewalthilfegesetz (GewHG) in Kraft getreten. Das Gesetz stellt einen Meilenstein in der Bekämpfung geschlechtsspezifischer/häuslicher Gewalt dar und kann einen grundlegenden Systemwandel sowie einen deutlichen Fortschritt in der Umsetzung der Istanbul-Konvention möglich machen. Gleichzeitig ist klar: Das Gesetz ersetzt nicht die bestehenden kommunalen Gewalthilfestrukturen – es baut zwingend auf ihnen auf. Es soll sie stärken, nicht ablösen.

Das verpflichtende Bundesgesetz muss zum 01.01.2032 umgesetzt sein. Die Umsetzung dieses Gesetzes liegt in der Verantwortung der Bundesländer. Bis zum 31.12.2026 ist durch die Länder eine Ausgangs- und Entwicklungsanalyse einschließlich eines Finanzierungskonzeptes abzuschließen. Der Anspruch einer Entwicklungsanalyse zeigt, dass nicht allein der Erhalt des Status Quo, sondern ein Auf- und Ausbau der Gewalthilfeinfrastruktur notwendig wird und zwar ein zielgruppengerechter und gewaltformübergreifender Auf- und Ausbau. Viele von Gewalt betroffene Frauen, insbesondere jene, die Mehrfach-Diskriminierung erfahren, finden heute keinen oder keinen ausreichenden Zugang zu Schutz und Hilfe.

Konkret bedeutet das für die Umsetzung des Gesetzes: Es muss bis zum 31.12.2026 ein Gesetzgebungsverfahren zum Landesausführungsgesetz abgeschlossen worden sein, denn ab dem 01.01.2027 ist ein Netz an ausreichenden, niederschwelligen fachlichen sowie bedarfsgerechten Schutz- und Beratungsangeboten zur Gewährleistung der Ansprüche nach § 3 GewHG in angemessener geografischer Verteilung sicherzustellen (§ 5 GewHG).

Für die Umsetzung des Gesetzes sind klare Zuständigkeiten zwischen Bund, Ländern und Kommunen vorgesehen. Das Land trägt die zentrale Verantwortung für Finanzierung und Steuerung. Zugleich bleibt die kommunale Ebene unverzichtbar: Schutz, Beratung und Prävention finden vor Ort statt – hier entstehen Bedarfe, hier greifen die Maßnahmen. Die Befürchtung vieler Akteur*innen der Frauenhilfestruktur ist, dass Kommunen im Zuge von Haushaltskonsolidierungen ihre bisherige Finanzierung zurückfahren könnten. Ein solcher Rückzug kommunaler Verantwortung würde die Zielsetzung des Gesetzes konterkarieren und bestehende Schutzlücken weiter vergrößern. Die für die Umsetzung des Gesetzes zur Verfügung gestellten Landes- und Bundesmittel sind für den Aus- und Aufbau der Gewalthilfeinfrastruktur gedacht und selbst dafür schon knapp bemessen. Wenn die Kommunen die bisher geleistete Finanzierung der Gewalthilfe einstellen, weil sie auf den Sicherstellungsanspruch der Länder verweisen, wird der so dringend benötigte Ausbau der Gewalthilfestruktur nicht möglich sein und die zusätzlichen Mittel werden ausschließlich in den Erhalt der lückenhaften Infrastruktur gesteckt. Kommunale Haushaltslogiken dürfen nicht über dem Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt stehen.

Die bestehende Gewalthilfeinfrastruktur reicht vielerorts nicht aus, um den tatsächlichen Bedarfen gerecht zu werden. Das zeigt sich unter anderem an den rund 14.000 fehlenden Frauenhausplätzen sowie an der unzureichenden Beratungs- und Schutzstruktur in vielen ländlichen Regionen. Diese Schutzlücken gilt es zu erkennen und zu schließen. Wir fordern deshalb alle Kommunen nachdrücklich auf, die bestehende Finanzierung aufrechtzuerhalten, denn für die Umsetzung des Gewalthilfegesetzes ist die Unterstützung auf allen Ebenen notwendig.

Gewaltschutz ist eine gemeinsame Aufgabe – von Bund, Ländern und Kommunen. Das Gewalthilfegesetz bietet die Chance, erstmals flächendeckende und bedarfsgerechte Strukturen zu schaffen.

Damit dies gelingt, dürfen Kommunen jetzt nicht aussteigen, sondern müssen ihre Verantwortung konsequent weitertragen. Gewalt gegen Frauen ist kein Randthema, sondern ein Angriff auf die Menschenrechte. Wir erwarten, dass Kommunen diesen Auftrag ernst nehmen und ihren unverzichtbaren Beitrag leisten – heute, morgen und über die Einführung des Gesetzes hinaus.