Am 15. Juni 2020 hat die LAG NRW in ihrer Mitgliederversammlung eine Resolution zum Thema Schwangerschaftsabbruch beschlossen. Darin wird die Abschaffung der im deutschen Strafrecht verankerten §218 StGB und §219a StGB gefordert, nach denen Schwangerschaftsabbrüche grundsätzlich rechtswidrig sind und nur unter bestimmten Bedingungen straffrei bleiben. Zudem führt das sog. Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche zu Einschränkungen hinsichtlich der Verfügbarkeit von Informationen. Durch das sog. Werbeverbot kam es in den vergangenen Jahren zu Anzeigen und Strafverfahren gegen Ärzt*innen, die Informationen über Schwangerschaftsabbrüche bereit stellen.
Die Resolution zur Abschaffung des §218 und §219a StGB der Landesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros/Gleichstellungsstellen NRW kann hier nachgelesen werden.