Die Mitgliederversammlung ist das beschlussfassende Organ der LAG NRW. Sie tagt dreimal im Jahr und ist offen für Gäste, die jedoch kein Stimmrecht haben. Die Mitgliederversammlung wählt gleichberechtigte Sprecherinnen, die nach dem Rotationsprinzip alle zwei Jahre wechseln können. Die Sprecherinnen der LAG NRW vertreten die Interessen der Gleichstellungsbeauftragten nach außen und setzen die auf der Mitgliederversammlung gefassten Beschlüsse um. Sie halten Kontakt zu den kommunalen Spitzenverbänden, Parteien, Frauengruppen, Gewerkschaften, Kirchen und Frauenbeauftragten anderer Institutionen. Sie führen die Mitgliederversammlungen durch, geben öffentliche Stellungnahmen ab, sorgen für einen kontinuierlichen Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen dem Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen und der LAG NRW und arbeiten mit der BAG (Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros/ Gleichstellungsstellen) zusammen.