Prüfungsbericht zur Umsetzung der Istanbul Konvention in Deutschland
Am 7. Oktober 2022 wurde der Prüfbericht zur Umsetzung der Istanbul Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt in Deutschland veröffentlicht. Die zuständige GREVIO Kommission ist ein Expert*innengremium des Europarats und überprüft die Umsetzung des Abkommens in allen Ländern, die das Abkommen unterzeichnet haben.
Zu den Punkten, die in dem Bericht bemängelt werden, zählt unter anderem das Fehlen einer bundesweiten Koordinierungsstelle zur Umsetzung der Istanbul Konvention. Auch der Zugang zu Frauenhausplätzen sei regional sehr unterschiedlich und hänge stark mit dem Wohnort der betroffenen Personen zusammen. Die Expertenkommission mahnt außerdem, dass die Ausübung des Umgangs- und Sorgerechts nicht zu Lasten der gewaltbetroffenen Frauen und Kinder ausfallen dürfe. Hier fehle es an Fortbildungsmaßnahmen zur Sensibilisierung der Justiz für die Dynamiken von Gewaltbeziehungen. In den Unterkünften für geflüchtete Frauen und Mädchen gäbe es ebenfalls nur unzureichende Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt durch Personal und Mitbewohner.
Die Kommission stellt auch Fortschritte bei der Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt fest. Positiv erwähnt wird das Gewaltschutzgesetz und die Reform des Sexualstrafrechts, aber auch die starke Frauenbewegung. Diese habe in Deutschland eine Vielzahl der Beratungsstellen und eine gesellschaftliche Thematisierung des Themas Gewalt gegen Frauen hervorgebracht.
Der vollständige Bericht der GREVIO Kommission ist hier zu finden.